Das Deutsche Kreuz [in Bearbeitung]

Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1941, Teil I, S. 593f.

Verordnung über die Stiftung des Deutschen Kreuzes

Vom 28. September 1941.

Zur Anerkennung vielfacher außergewöhnlicher Tapferkeits- oder Führungstaten stifte ich den Kriegsorden des Deutschen Kreuzes.

Artikel 1

Der Orden des Deutschen Kreuzes ist ein Wehrmachtsorden. Er wird in folgender Ausführung verliehen:

Artikel 2

  1. Der Orden besteht aus einem achtzackigen dunkelgrauen, silbergeränderten Stern von 65 Millimeter Durchmesser, der in einem silbernen bzw. goldenen Lorbeerkranz auf mattsilbernem Feld ein schwarzes, silbergerändertes Hakenkreuz trägt. Der Lorbeerkranz zeigt unten die Jahreszahl 1941.
  2. Das Deutsche Kreuz wird ohne Band auf der rechten Seite getragen.

Artikel 3

  1. Das Deutsche Kreuz in Silber wird verliehen für vielfache außergewöhnliche Verdienste in der militärischen Kriegführung.
  2. Das Deutsche Kreuz in Gold wird verliehen für vielfach bewiesene außergewöhnliche Tapferkeit oder für vielfache hervorragende Verdienste in der Truppenführung.
  3. Voraussetzung für die Verleihung des Deutschen Kreuzes in Silber und in Gold ist der Besitz des Eisernen Kreuzes 1. Klasse von 1939 oder der Spange zum Eisernen Kreuz 1. Klasse des Weltkrieges oder des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse mit Schwertern.

Artikel 4

Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.

Artikel 5

Das Deutsche Kreuz verbleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den Hinterbliebenen.

Artikel 6

Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht im Einvernehmen mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei.

Führer-Hauptquartier, den 28. September 1941.

Der Führer
Adolf Hitler

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner